Dipl. Psych. D. Birnbaum, Mannheim
Untersuchungen nach § 4 Waffengesetz oder § 8 Sprengstoffgesetz
Wenn Ihre Behörde nach § 4 des Waffengesetzes bzw. § 8 des Sprengstoffgesetzes
- Zweifel daran hat, dass Sie mit Waffen und Munition vorsichtig und sachgemäß umgehen können,
- einen Nachweis über ihre geistige Eignung zum Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe fordert, weil Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
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