Dipl. Psych. D. Birnbaum, Mannheim

Untersuchungen nach § 4 Waffengesetz oder § 8 Sprengstoffgesetz 
 
Wenn Ihre Behörde nach § 4 des Waffengesetzes bzw. § 8 des Sprengstoffgesetzes

  • Zweifel daran hat, dass Sie mit Waffen und Munition vorsichtig und sachgemäß umgehen können,
  • einen Nachweis über ihre geistige Eignung zum Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe fordert, weil Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
dann kann ich Ihnen helfen, im Rahmen einer Begutachtung die Zweifel der Behörde auszuräumen. Die Untersuchung umfasst auf jeden Fall ein ausführliches Gespräch und je nach Umständen Fragebögen und Tests. Nach Terminvereinbarung führe ich die Untersuchung zu einem für Sie passenden Termin durch. Die Kosten betragen € 119,- (einschl. 19 % MwSt). Das Gutachten erhalten Sie innerhalb von sieben Werktagen zugeschickt. 
 
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